Festzuschuss-Kürzung 2027 – Zahnersatz noch 2026 beantragen

Während die breite Öffentlichkeit vor allem über allgemeine Krankenkassenbeiträge und Pflegefonds diskutiert hat, wurde eine entscheidende Änderung für Patientinnen und Patienten fast vollkommen geräuschlos beschlossen: Die gesetzlichen Festzuschüsse beim Zahnersatz werden zum 1. Januar 2027 spürbar abgesenkt.

Obwohl dieser Einschnitt in der öffentlichen Debatte und in den Medien so gut wie gar nicht vorkam, trifft er Patienten beim Thema Zahnersatz künftig direkt im eigenen Geldbeutel. Wenn bei Ihnen derzeit eine Krone, Brücke oder Prothese im Raum steht, sollten Sie die verbleibenden Monate des Jahres 2026 daher unbedingt nutzen.

Wie der Festzuschuss berechnet wird

Um zu verstehen, warum der Zeitpunkt der Behandlung einen spürbaren finanziellen Unterschied macht, lohnt sich ein Blick auf das System der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Die Regelversorgung: Für jeden zahnärztlichen Befund ist eine Standardversorgung festgelegt (die sogenannte Regelversorgung).

  • Der Festzuschuss: Die Krankenkasse übernimmt einen festgelegten Prozentbetrag dieser Regelversorgung. Bis Ende 2026 liegt dieser Basis-Zuschuss noch bei 60 %. Mit einem lückenlosen Bonusheft über 5 Jahre erhöht er sich auf 70 %, bei 10 Jahren sogar auf 75 %.

Was die leise beschlossene Senkung ab 2027 konkret bedeutet

Ab 2027 sinkt dieser gesetzliche Basis-Zuschuss um 10 Prozentpunkte auf 50 %. Auch der maximale Bonuszuschuss verringert sich damit auf nur noch 65 %.

  • Beispiel: Fallen für die medizinische Basisversorgung Kosten von angenommen 1.000 € an, übernimmt die Krankenkasse bei voll geführtem Bonusheft bis Ende 2026 noch 750 € (Ihr Eigenanteil: 250 €). Ab 2027 beträgt der Zuschuss bei identischem Befund nur noch maximal 650 € – Ihr Eigenanteil steigt somit direkt um 100 €.

Je aufwendiger und umfangreicher eine Zahnersatzversorgung ist, desto deutlicher spüren Sie diese Differenz.

Unsere Empfehlung: Behandlungsbedarf noch 2026 abklären und beantragen

Um von den noch geltenden, höheren Zuschussregeln zu profitieren, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Frühzeitig Termin vereinbaren: Lassen Sie Ihren Behandlungsbedarf rechtzeitig in unserer Praxis untersuchen.

  • Heil- und Kostenplan (HKP) noch 2026 einreichen: Entscheidend ist, dass der Heil- und Kostenplan noch im Jahr 2026 von der Krankenkasse beantragt und genehmigt wird.

  • Bonusheft prüfen: Bringen Sie Ihr Bonusheft zum nächsten Termin mit, damit wir den Kontrollstempel für das laufende Jahr eintragen und Ihren maximalen Anspruch sichern können.

Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch einfach darauf an. Wir beraten Sie gerne transparent zu Ihren Optionen und unterstützen Sie bei einer vorausschauenden Planung.

Ihr Greifenzahn Praxisteam

Gesundheitsreform: Warum die Zahnmedizin leise gekürzt wird – und was das für Sie bedeutet

Während in den Medien intensiv über allgemeine Krankenhausreformen, Pflegebeiträge und steigende Krankenkassenbeiträge diskutiert wird, findet eine Entwicklung fast völlig ohne öffentliche Wahrnehmung statt: Geplante Kürzungen und Budgetierungen im zahnmedizinischen Bereich gehen in der Presse aktuell weitgehend unter.

Als Ihre Praxis ist es uns wichtig, Sie frühzeitig und transparent darüber zu informieren, was im Hintergrund verhandelt wird und welche Auswirkungen das auf Ihre Zahngesundheit haben könnte.

Was bedeutet der Festzuschuss – und was ändert sich?

Um die geplante Kürzung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Berechnung beim Zahnersatz: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht einen prozentualen Anteil der Gesamtrechnung, sondern einen Festzuschuss auf die sogenannte Regelversorgung. Die Regelversorgung ist die vom Gesetzgeber festgelegte medizinische Basisversorgung für einen Befund (z. B. eine Standard-Metallkrone).

  • So ist es bisher: Die Krankenkasse übernimmt 60 % der Kosten dieser festgelegten Basisversorgung. Mit einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich dieser Zuschuss auf 70 %, bei 10 Jahren auf 75 %. Wer sich für eine hochwertigere Versorgung (z. B. eine vollkeramische Krone) entscheidet, zahlt die Differenz als Eigenanteil selbst.

  • Das ist geplant ab 2027: Der Basis-Festzuschuss soll von bislang 60 % auf nur noch 50 % der Regelversorgung reduziert werden. Wer sein Bonusheft 10 Jahre gepflegt hat, bekäme künftig statt der gewohnten 75 % nur noch maximal 65 % Zuschuss. Das bedeutet im Klartext: Egal welche Versorgungsform Sie wählen, der staatliche Zuschuss sinkt – und Ihr Eigenanteil steigt spürbar.

  • Ausbleibende Punktwertanpassungen: Hinzu kommt, dass künftige Anpassungen des zahnärztlichen Punktwerts (der Grundlage für die Honorierung von Kassenleistungen) ausbleiben oder eingefroren werden sollen. Dies gleicht die kontinuierlich steigenden Praxis- und Personalkosten nicht mehr aus und führt zu einer schleichenden Entwertung zahnmedizinischer Leistungen.

Werden Sie aktiv: Wenden Sie sich an Ihre Wahlkreis-Abgeordneten!

Gesundheit und der Erhalt eigener Zähne dürfen kein Luxusgut werden. Da die zahnmedizinischen Einschnitte in der aktuellen Debatte kaum Raum finden, ist die Stimme der Patientinnen und Patienten umso wichtiger.

Wenn Sie besorgt über steigende Eigenanteile und eingeschränkte Kassenleistungen sind, schreiben Sie Ihren Abgeordneten im Bundestag oder Landtag an. Zeigen Sie der Politik, dass eine verlässliche und bezahlbare zahnmedizinische Versorgung den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist.

Unser Tipp für Ihre Behandlungsplanung

Noch sind dies politische Diskussionen – doch die Weichen werden jetzt gestellt. Wir empfehlen Ihnen, anstehende Kontrollen nicht aufzuschieben und Ihr Bonusheft lückenlos zu führen. Sollte bei Ihnen bereits Zahnersatz absehbar sein, sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir Behandlungen vorausschauend planen können.

Wir halten Sie hier im Blog weiterhin auf dem Laufenden.

 

Ihr Greifenzahn Praxisteam