Während die breite Öffentlichkeit vor allem über allgemeine Krankenkassenbeiträge und Pflegefonds diskutiert hat, wurde eine entscheidende Änderung für Patientinnen und Patienten fast vollkommen geräuschlos beschlossen: Die gesetzlichen Festzuschüsse beim Zahnersatz werden zum 1. Januar 2027 spürbar abgesenkt.
Obwohl dieser Einschnitt in der öffentlichen Debatte und in den Medien so gut wie gar nicht vorkam, trifft er Patienten beim Thema Zahnersatz künftig direkt im eigenen Geldbeutel. Wenn bei Ihnen derzeit eine Krone, Brücke oder Prothese im Raum steht, sollten Sie die verbleibenden Monate des Jahres 2026 daher unbedingt nutzen.
Wie der Festzuschuss berechnet wird
Um zu verstehen, warum der Zeitpunkt der Behandlung einen spürbaren finanziellen Unterschied macht, lohnt sich ein Blick auf das System der gesetzlichen Krankenkassen:
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Die Regelversorgung: Für jeden zahnärztlichen Befund ist eine Standardversorgung festgelegt (die sogenannte Regelversorgung).
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Der Festzuschuss: Die Krankenkasse übernimmt einen festgelegten Prozentbetrag dieser Regelversorgung. Bis Ende 2026 liegt dieser Basis-Zuschuss noch bei 60 %. Mit einem lückenlosen Bonusheft über 5 Jahre erhöht er sich auf 70 %, bei 10 Jahren sogar auf 75 %.
Was die leise beschlossene Senkung ab 2027 konkret bedeutet
Ab 2027 sinkt dieser gesetzliche Basis-Zuschuss um 10 Prozentpunkte auf 50 %. Auch der maximale Bonuszuschuss verringert sich damit auf nur noch 65 %.
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Beispiel: Fallen für die medizinische Basisversorgung Kosten von angenommen 1.000 € an, übernimmt die Krankenkasse bei voll geführtem Bonusheft bis Ende 2026 noch 750 € (Ihr Eigenanteil: 250 €). Ab 2027 beträgt der Zuschuss bei identischem Befund nur noch maximal 650 € – Ihr Eigenanteil steigt somit direkt um 100 €.
Je aufwendiger und umfangreicher eine Zahnersatzversorgung ist, desto deutlicher spüren Sie diese Differenz.
Unsere Empfehlung: Behandlungsbedarf noch 2026 abklären und beantragen
Um von den noch geltenden, höheren Zuschussregeln zu profitieren, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
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Frühzeitig Termin vereinbaren: Lassen Sie Ihren Behandlungsbedarf rechtzeitig in unserer Praxis untersuchen.
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Heil- und Kostenplan (HKP) noch 2026 einreichen: Entscheidend ist, dass der Heil- und Kostenplan noch im Jahr 2026 von der Krankenkasse beantragt und genehmigt wird.
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Bonusheft prüfen: Bringen Sie Ihr Bonusheft zum nächsten Termin mit, damit wir den Kontrollstempel für das laufende Jahr eintragen und Ihren maximalen Anspruch sichern können.
Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch einfach darauf an. Wir beraten Sie gerne transparent zu Ihren Optionen und unterstützen Sie bei einer vorausschauenden Planung.
Ihr Greifenzahn Praxisteam

